Schlussbericht zum Bernerhofgespräch 2026: «Ist die Verwaltung künstlich intelligent?»
Das Bernerhofgespräch 2026 bildete den Auftakt zum SGVW-Jahresthema «Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung: Chancen, Risiken, Erfolgsfaktoren». Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik diskutierten unter dem Titel «Ist die Verwaltung künstlich intelligent?»
KI in der Verwaltung: Zwischen Aufbruch, Verantwortung und Vertrauen
Die eigentliche Frage lautet nicht mehr, ob KI in Verwaltung und Parlament eingesetzt wird, sondern wie, wo, mit welchen Grenzen und unter wessen Verantwortung. Genau darüber sprachen Bundeskanzler Viktor Rossi und Nationalrätin Min Li Marti am Bernerhofgespräch 2026; Reto Vogt führte durch die Debatte. Der Abend machte greifbar: KI ist keine Zukunftsmusik, sondern Verwaltungsrealität – mit grossem Nutzenpotenzial, aber ebenso grossen Anforderungen an Recht, Transparenz, Datenqualität und Vertrauen.
Die Erkenntnis des Abends: Die öffentliche Verwaltung darf den technologischen Anschluss nicht verpassen. Aber sie kann KI nicht nach der Logik eines Start-ups einführen. Wo der Staat handelt, zählen Legalität, Legitimität und Nachvollziehbarkeit. KI kann Prozesse beschleunigen, Texte entwerfen, Informationen strukturieren und Entscheidungen vorbereiten; sie darf aber nicht zum Ersatz für Verantwortung, Urteilskraft und demokratische Kontrolle werden. Aus diesem Spannungsfeld ergab sich der rote Faden des Gesprächs: zuerst die Auslegeordnung, dann der Praxistest, schliesslich die politische Einordnung.
Akt 1 – Auslegeordnung: KI ist da, aber der Staat ist kein Experimentierfeld
Tagungsleiter Lukas Gresch eröffnete den Abend mit der bewusst zugespitzten Leitfrage: «Ist die Verwaltung künstlich intelligent?» Die Antwort fiel schon in der Begrüssung verwaltungstauglich aus: Es kommt darauf an. Während KI-Anwendungen in der Privatwirtschaft rasant Einzug halten und in der Medizin etwa bei Bildauswertungen oder robotisch unterstützten Eingriffen längst akzeptiert sind, bleiben staatliche Anwendungen wie Gerichtsurteile, Steuerveranlagungen, Baubewilligungen oder Stimmauszählungen schwer vorstellbar.
Die Schweiz gehört bei der Nutzung von KI in Europa zu den führenden Ländern. Damit steigt der Erwartungsdruck auf Verwaltung und Politik. Doch der Staat arbeitet unter anderen Bedingungen: Auskünfte müssen stimmen, Verfahren eingehalten, Entscheide begründbar bleiben. Innovation ist nötig, aber ein Eigenleben der Technologie wäre mit Kontrolle und Rechenschaft nicht vereinbar.
Diese Spannung zeigte sich beim Einstieg über Microsoft Copilot. Im Parlament ist das Tool verfügbar – exemplarisch dafür, wie KI-Funktionen zunehmend in bestehende Arbeitsumgebungen hineingeschoben werden. Min Li Marti beschrieb dies als ambivalent: Oft ist unklar, wozu die Funktionen gebraucht werden, auf welche Daten sie zugreifen und welche Folgeprobleme entstehen. Viktor Rossi zeigte sich für die Bundeskanzlei entsprechend zurückhaltend: Copilot werde, soweit überhaupt, sehr begrenzt genutzt; entscheidend sei die Frage, worauf ein System intransparent zugreife.
Akt 2 – Praxisprüfung: Von der explorativen Phase zur Leuchtturmphase
Bundeskanzler Rossi skizzierte den Stand in der Bundesverwaltung: Knapp über 100 KI-Projekte laufen derzeit beim Bund, mehrheitlich explorativ. Diese Offenheit ist nötig, weil sich erst in der Praxis zeigt, was nützt. Zugleich soll die Phase des breiten Ausprobierens nach der Sommerpause 2026 in eine strukturierte «Leuchtturmphase» überführt werden. Dann zählt nicht mehr nur technische Machbarkeit, sondern rechtliche Tragfähigkeit, Skalierbarkeit und konkreter Nutzen.
Min Li Marti brachte die nötige Skepsis gegenüber dem Hype ein. Nicht jede als Revolution verkaufte Anwendung steigere wirklich die Produktivität. Die Verwaltung müsse deshalb erkennen können, wann ihr echte Innovation angeboten wird – und wann ihr Tech-Konzerne im Gewand der Effizienz bloss teures «Schlangenöl» verkaufen. Damit rückte die digitale Souveränität ins Zentrum. Die Schweiz wird nicht von heute auf morgen eigene Alternativen zu grossen KI-Systemen schaffen, braucht aber Wahlfreiheit und klare Kriterien, wo kommerzielle Lösungen vertretbar sind und wo staatliche Kernprozesse eigene Anforderungen stellen. Rossi verwies auf helvetische Ansätze wie Apertus und eigene Lösungen des Bundes; Marti auf das Potenzial der Hochschulen und die industriepolitische Dimension.
Ohne Datenqualität und Interoperabilität bleibt auch die beste KI beschränkt: Wenn Daten in Silos liegen oder schlecht strukturiert sind, produziert sie vor allem beschleunigte Unordnung.
Akt 3 – Politische Synthese: Wenn Algorithmen Politik sortieren
Konkret wurde die Debatte beim «Lieblingsprojekt» des Bundeskanzlers: der KI-gestützten Triage parlamentarischer Vorstösse. Eine KI soll Vorstösse lesen und vorschlagen, welches Amt oder Departement zuständig ist; ein Mensch prüft und kann übersteuern. Auf den ersten Blick ist das ein Effizienzgewinn. Doch die Zuweisung ist nicht völlig neutral: Sie beeinflusst Bearbeitungslogik, Tempo, Priorisierung und Blickwinkel.
Reto Vogt legte hier den Finger auf einen im wörtlichen Sinne blinden Fleck: «Prompt Injection». Wenn politische Akteure versteckte oder unsichtbare Anweisungen in ein Dokument einbauen könnten, bestünde das Risiko, dass nicht nur der Inhalt, sondern auch eine verdeckte Steuerungsanweisung verarbeitet wird. Der «Man in the Loop» (der Mensch in der Kontroll- und Entscheidfunktion) wäre dann zwar formal vorhanden, prüfte aber womöglich nur das Ergebnis einer manipulierten Eingabe.
Das Beispiel machte deutlich: Der «Man in the Loop» ist kein Zauberwort. Er ist nur dann mehr als eine formale Absicherung, wenn er kompetent ist, den verarbeiteten Input kontrollieren kann und tatsächlich die Autorität hat, maschinelle Vorschläge zu übersteuern. KI arbeitet mit Wahrscheinlichkeiten. Der Staat aber muss nicht das Wahrscheinliche tun, sondern das Richtige.
Die drei Lehren des Bernerhofgesprächs
1. Kompetenz ist mehr als Prompting
Die Verwaltung muss KI verstehen, nicht nur bedienen: Datenklassifikation, Halluzinationen, Bias, Manipulationsrisiken und Grenzen maschineller Empfehlungen. KI darf Hilfsmittel sein, aber kein Denkersatz.
2. Vertrauen entsteht durch Transparenz und Kontrolle
Der Staat hat bei automatisierten Prozessen wenig Spielraum für Vertrauensverluste. Sichtbar bleiben muss, wo KI eingesetzt wird, mit welcher Absicht, auf welcher Grundlage und mit welchen Korrekturmöglichkeiten.
3. Effizienzgewinne zählen nur, wenn Qualität und Verantwortung stimmen
Gerade in Sprachdiensten, Zusammenfassungen oder internen Vorarbeiten kann KI helfen. Im staatlichen Kontext genügt «schneller» jedoch nicht: Texte müssen stimmen, Verfahren fair bleiben, Entscheide begründbar sein.
Der rote Gesprächsfaden
Das Bernerhofgespräch verliess die einfache Ja-Nein-Debatte zur KI rasch. Es zeigte erstens, dass KI in Verwaltung und Parlament bereits Realität ist. Zweitens wird jetzt entscheidend, wie die explorative Phase in verbindlichere Kriterien übersetzt wird: Welche Anwendungen werden skaliert, welche begrenzt, welche ausgeschlossen? Drittens rückte Souveränität ins Zentrum: Der Staat darf kommerzielle Angebote nutzen, muss aber wissen, wo Abhängigkeiten problematisch werden. Viertens blieb als Befund, dass Regulierung allein nicht genügt. Es braucht Führung, Kompetenz, Datenqualität, technische Schutzmechanismen und eine Verwaltungskultur, die Verantwortung nicht delegiert.
Was bleibt?
Die Antwort auf die Leitfrage «Ist die Verwaltung künstlich intelligent?» lautet: Die Verwaltung ist nicht künstlich intelligent, aber zunehmend künstlich unterstützt. Ob daraus Fortschritt wird, entscheidet nicht die Leistungsfähigkeit einzelner Systeme, sondern die Fähigkeit des Staates, KI rechtsstaatlich, demokratisch und organisatorisch sauber einzubetten. Der Massstab ist nicht, was automatisierbar ist, sondern was sich verantworten, erklären und korrigieren lässt.
Die SGVW versteht sich als Scharnier zwischen Theorie und Praxis. Genau das leistete dieser Abend: Er übersetzte den KI-Hype in konkrete Verwaltungsfragen – was automatisiert werden darf, wo menschliches Urteil nötig bleibt, welche Daten genutzt werden dürfen und wie Prozesse nachvollziehbar bleiben.
Impressionen


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