Digitalisierung

Innovation

Mehr Effizienz durch digitale Transformation? – Eine Analyse der eBaugesuche

Am Beispiel von eBaugesuchen behandelt der Beitrag die Frage, ob und falls ja, wie die digitale Transformation die Effizienz von Verwaltungsdienstleistungen steigert.

14.06.23


Ein Beitrag von Jan Meyer und Achim Lang

Die digitale Transformation der Gesellschaft und der Wirtschaft schreitet mit steigender Geschwindigkeit voran. Dies zwingt auch die öffentliche Verwaltung auf allen drei Staatsebenen aktiv zu werden und ihre bestehenden analogen Interaktionen mit den Bürger:innen und Unternehmen zu überdenken. Im Rahmen der Umsetzung der digitalen Transformation hat der Kanton Zürich beschlossen, eine elektronische Plattform für Baugesuche zu konzipieren und umzusetzen. Das baurechtliche Bewilligungsverfahren soll dadurch einfacher und vor allem effizienter abgewickelt werden. Seit Anfang 2020 können interessierte Gemeinden des Kantons Zürich den Dienst einer elektronischen Baueingabe ihren Bürgerinnen und Bürgern anbieten.

Es stellt sich die Frage: Ist die elektronische Plattform für Baugesuche wirklich effizienter?

In einer Studie wurde untersucht, ob elektronisch eingereichte Baugesuche, im Gegensatz zu Baugesuchen, welche über den Schalter abgegeben wurden, eine verkürzte Bearbeitungsdauer in Bezug auf das baurechtliche Bewilligungsverfahren aufweisen. Die Studie basiert auf 54 Verfahren der Stadt Wädenswil im Kanton Zürich, die im Zeitraum 2021-2022 bearbeitet wurden (siehe Tabelle 1). Es wurden dabei Paare von vergleichbaren Verfahren gebildet, wobei eines analog das andere elektronisch eingereicht wurde. Zudem wurden diese Paare den drei Verfahrensarten Anzeigeverfahren, ordentliches Verfahren (ODV) ohne Kanton und ODV mit Kanton zugeordnet.

VerfahrensartFälleAnalog vs.digitalDurchschnittliche Bearbeitungstage
Anzeigeverfahren10eBaugesuch52
Anzeigeverfahren10analog32
ODV ohne Kanton10eBaugesuch91
ODV ohne Kanton10analog98
ODV mit Kanton7eBaugesuch140
ODV mit Kanton7eBaugesuch142

Tabelle 1: Durchschnittliche Bearbeitungstage der baurechtlichen Bewilligungsverfahren

Es fällt auf, dass die Anzahl der benötigten Bearbeitungstage grundsätzlich davon abhängig ist, ob ein Baugesuch an die kantonalen Fachstellen überwiesen werden muss oder nicht. Dies ist noch nicht weiter verwunderlich, da mit dem Einbezug einer zusätzlichen Bewilligungsbehörde grundsätzlich damit zu rechnen ist, dass das Gesamttotal der benötigten Bearbeitungstage steigen wird. Die Auswertung zeigt jedoch, dass die Anzahl der Bearbeitungstage erheblich steigt, wenn die kantonalen Fachstellen involviert waren.

Die Gegenüberstellung zeigt zudem, dass die Bearbeitungsdauer bei elektronisch eingereichten Baugesuchen nur dann leicht verkürzt ausfiel, wenn die Baugesuche im ordentlichen Verfahren abgewickelt wurden. Sobald die Baugesuche im Anzeigeverfahren abgewickelt wurden, weisen diese eine deutlich längere Bearbeitungsdauer auf als bei Baugesuchen, welche am Schalter eingereicht wurden.

Mit dem genehmigten Nachfolgeprojekt «eBaugesucheZH-Volldigital» werden die technische Unterstützung und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die elektronische Abwicklung der Baugesuche ausgeweitet beziehungsweise neu geschaffen. Vieles deutet darauf hin, dass mit den angedachten Massnahmen die Akzeptanz, Bedienerfreundlichkeit und Effizienz verbessert wird. Mit dem Wegfall der physischen Baudossiers und der Möglichkeit, Baugesuchsunterlagen elektronisch einsehbar zur Verfügung zu stellen sowie die baurechtlichen Bewilligungen elektronisch zu signieren und zu versenden, ergeben sich für Bauherrschaften und Verwaltungen klare Vereinfachungen.

Trotz dieser Weiterentwicklungen bleibt das baurechtliche Bewilligungsverfahren in seiner ursprünglichen Form bestehen und ist letztendlich einfach die elektronische Version des bereits bestehenden Verfahrens. Dies entspricht nicht dem Grundgedanken einer umfassenden digitalen Transformation, wo der ganze Prozess und sämtliche involvierten Organisationseinheiten zur Disposition stehen. Es stellt sich die Frage, ob das Potenzial der neuen Technologien nicht besser dazu genutzt werden sollte, dass baurechtliche Bewilligungsverfahren neu zu konzipieren.


Jan Meyer ist Bausekretär der Stadt Wädenswil

Dr. Achim Lang ist Dozent und Fachstellenleiter am Institut für Verwaltungs-Management der ZHAW