Nachruf

Nachruf Prof. Dr. Ernst Buschor (*12.7.1943 †21.10.2023)

Am 21. Oktober 2023 ist der Verwaltungsreformer Ernst Buschor im Alter von 80 Jahren verstorben.

01.11.23


Ernst Buschor hat zweifellos die Verwaltungswissenschaften im ausgehenden 20. und zu Beginn des 21. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum so stark geprägt, wie sonst kaum jemand. Er wurde in der Mitte des zweiten Weltkrieges in Altstätten SG geboren und wuchs in einfachen Verhältnissen auf. Am Kollegium Appenzell absolvierte er nicht nur erfolgreich die Matura, sondern kam auch erstmals mit den katholischen Studentenverbindungen in Kontakt, denen er während dem Studium treu blieb und viele Jahrzehnte später als Zentralpräsident des Schweizerischen Studentenvereins (Schw. StV) sogar vorstand. Nach dem Studium an der Hochschule St. Gallen (HSG) trat er in die Eidg. Finanzverwaltung ein und promovierte berufsbegleitend an seiner Alma Mater zum Doktor der Wirtschaftswissenschaften (Dr. oec.). Nach einem kurzen Abstecher zum Europarat trat er 1972 in die Finanzverwaltung des Kantons Zürich ein und wurde 1975 zu deren Amtschef gewählt.

In dieser Funktion startete er im Auftrag der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) sein erstes grosses Reformvorhaben, die Ablösung der Kameralistik durch ein Rechnungsmodell, das die Wertgenerierung und den Wertverzehr nach wirtschaftlichen Grundsätzen («accrual») darstellt. Das Harmonisierte Rechnungsmodell (HRM) war ähnlichen Reformen im Ausland gleich um mehrere Schritte voraus. Es stellte nicht nur die Rechnungslegung, sondern auch gleich die Budgetierung nach denselben Grundsätzen um und integrierte über den vorgegebenen Kontenrahmen auch die Staatsfinanzstatistik («Government Finance Statistics», kurz GFS). Ernst Buschor setzte seine ganze Schaffenskraft in die Entwicklung und Einführung des HRM in den Kantonen und Gemeinden, was dem HRM auch den Übernamen «Buschor Modell» eintrug.

Im Jahr 1985 erhielt er einen Ruf als Ordinarius für Betriebswirtschaftslehre mit besonderer Berücksichtigung der öffentlichen Verwaltung an die HSG, wo er später auch Direktor des Instituts für Finanzwirtschaft und Finanzrecht und Prorektor wurde. 1993 war eigentlich seine Ernennung zum Rektor der HSG vorgesehen, doch er wurde praktisch gleichzeitig als Vertreter der CVP in den Zürcher Regierungsrat gewählt. Dort übernahm er zuerst die Gesundheitsdirektion, wechselte aber 1995 in die Bildungsdirektion, der er bis zu seinem Rücktritt im Jahr 2003 vorstand. Während seiner Zeit an der HSG, aber insbesondere als Regierungsrat des Kantons Zürich, nahm er die zweite grosse Reform an die Hand. Unter dem Titel «Wirkungsorientierte Verwaltungsführung» oder kurz «wif!» führte er im Kanton Zürich ein Steuerungsmodell nach den Grundsätzen des New Public Management ein.

In dieser Zeit war es mir vergönnt, über mehrere Jahre eng mit Ernst zusammenzuarbeiten. Ich wurde zum Projektleiter wif!-Mittelschulen ernannt und konnte so ein Pionierprojekt in einem grossen Verwaltungsbereich mitgestalten. Wir führten als eine der ersten Einheiten ein Globalbudget («Performance Budget») mit einem pauschalen Budgetkredit von rund 500 Millionen Franken ein und änderten auch die Aufgaben- und Kompetenzordnung der damals 21 kantonalen Mittelschulen. Als Politiker überzeugte er zunächst die Exekutive, dann aber auch das Kantonsparlament von dieser umfassenden Reform. Als Manager musste er aber auch die Verwaltung und die Schulleitungen hinter sich bringen. Und als anwendungsorientierter Wissenschafter entwickelte er die Grundsätze des New Public Management zur Praxisreife. Letzteres war zweifellos seine liebste Rolle, er sagte uns jungen Mitarbeitenden öfter – und das nur halb scherzhaft – wir arbeiteten eigentlich in einem Forschungsinstitut. Er war sich nicht zu schade auch selbst anzupacken: Ich erinnere mich, dass wir an einem Samstag gemeinsam mit ihm in der Hausdruckerei einen dringenden Bericht gedruckt und gebunden haben. Oder dass er uns, auch am Wochenende, eigenhändig aus dem steckengebliebenen Lift befreite. Und aus seinen Ferien kehrte er meist mit vielen neuen Ideen zurück, das Treffen an seinem ersten Arbeitstag forderte uns immer wieder auf ein Neues heraus.

In diese Zeit fällt auch sein Präsidium der Schweizerischen Gesellschaft für Verwaltungswissenschaften (SGVW). Er ist der einzige Präsident der SGVW, der dieses Amt nicht neben der hauptberuflichen Funktion als Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler ausübte. Es war zweifellos eine sehr passende Ausnahme, wenn man seinen Einfluss auf die Verwaltungswissenschaften bedenkt. Ihm ermöglichte dieses Amt auch über die Landesgrenzen hinaus, namentlich im deutschsprachigen Raum, die Verwaltungsreformen nachhaltig zu beeinflussen.

Nach seinem Rücktritt als Regierungsrat wurde Ernst Buschor Vizepräsident des ETH-Rats und Stiftungsrat mehrerer grosser Stiftungen, unter anderem der Bertelsmann-Stiftung, der Jacobs-Foundation und des Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer.

Wir behalten Ernst Buschor als exzellenten Hochschullehrer, als versierten Finanz- und Bildungsexperten, als erfolgreichen Politiker und, vor allem, als lieben Menschen in Erinnerung.

Prof. Dr. Andreas Bergmann