Herbsttagung
Schlussbericht zur Herbsttagung 2026 der Schweizerischen Gesellschaft für Verwaltungswissenschaften (SGVW)
Wie wird künstliche Intelligenz (KI) für die öffentliche Verwaltung zum Gewinn? Unter dem Titel «Prompt oder Paragraf: Welche Intelligenz braucht die Verwaltung?» ging die Schweizerische Gesellschaft für Verwaltungswissenschaften (SGVW) dieser Frage am 29. Oktober 2026 an ihrer Herbsttagung im Bernerhof in Bern nach. KI soll Menschen entlasten und staatliche Leistungen verbessern. Dafür muss die Verwaltung ihren Einsatz verstehen und verantworten können. Die rechtliche Einordnung zeigte, wie der Schutz Betroffener gewährleistet werden soll. In der Praxis standen Zusammenarbeit und Kompetenzen im Vordergrund; die Diskussion über Souveränität richtete den Blick auf die langfristige Handlungsfähigkeit des Staates. Offen blieb, wie viel Automatisierung bei welcher Aufgabe sinnvoll ist und wie menschliche Verantwortung mit der Leistungsfähigkeit der Systeme weiterentwickelt und sichergestellt werden soll.
Künstliche Intelligenz braucht menschliches Pendant
Akt 1 – Auslegeordnung: Welchen Nutzen KI leisten soll
Bundeskanzler Viktor Rossi (SGVW-Präsident) eröffnete mit einem Gedankenexperiment: Würde die Verwaltung eine zweite Belegschaft einstellen, die unermüdlich arbeitet und überzeugend formuliert, ihre eigenen Irrtümer aber nicht erkennt? Als Kompass dienten ihm die vier stoischen Tugenden:
- Weisheit: Zuerst müsse klar sein, was für Bevölkerung, Unternehmen und Mitarbeitende besser werden soll.
- Mut: Dazu gehöre auch, Pilotprojekte abzubrechen und Ressourcen auf wirklich wirksame Vorhaben zu konzentrieren: Leuchttürme statt vieler einzelner Rechaudkerzen.
- Mässigung: KI solle Routinearbeit verringern und Zeit für anspruchsvolle Aufgaben schaffen. Doppelt so viele und doppelt so lange Berichte zu produzieren, wäre noch keine Entlastung.
- Gerechtigkeit: Entscheide müssten begründbar bleiben. Die Verwaltung müsse weiterhin in Mitarbeitende investieren, die auch überzeugend formulierte Fehlschlüsse der KI erkennen und letztlich Verantwortung übernehmen können.
Bundesrat Albert Rösti stellte die Frage, ob Prozesse und Kompetenzen der Mitarbeitenden mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Welche Aufgaben sich automatisieren lassen, müsse im Einzelfall geklärt werden. Am Beispiel parlamentarischer Vorstösse machte er deutlich: KI erleichtert es, zusätzliche Vorstösse einzureichen. Die Verwaltung muss deren Anliegen weiterhin sorgfältig prüfen und ihre Antworten auch politisch verantworten. Die Bevölkerung erwarte einen verantwortungsvollen KI-Einsatz. Fehlerhafte Auskünfte oder nicht nachvollziehbare Entscheide könnten ihr Vertrauen beschädigen; für die Arbeit der Verwaltung müsse letztlich ein Mensch einstehen können.
Mit dem Geneva AI Summit 2027 am 21. und 22. Juni 2027 in Genf verband Rösti die Chance, diese Fragen international voranzubringen. Unter dem Leitmotiv «Bridging Innovation and Trust» sollen Regierungen, Forschung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft den Nutzen von KI und die Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen Einsatz gemeinsam diskutieren. Ein Impuls aus der Schweiz in die Welt hinaus.
Dr. Susanne Kuster, stellvertretende Direktorin des Bundesamts für Justiz und Generalsekretärin der SGVW, ordnete die laufenden Regulierungsarbeiten ein. Die KI-Konvention des Europarats ist ein internationales Abkommen zum Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beim KI-Einsatz. Für ihre Ratifikation bereitet die Schweiz Gesetzesanpassungen vor. Vorgesehen sind Regeln zur Transparenz und zum Umgang mit Risiken sowie eine unabhängige Aufsicht über deren Einhaltung. Die Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage ist für Frühling 2027 geplant. Davon zu unterscheiden ist der AI Act, die KI-Verordnung der Europäischen Union. Er kann bei entsprechenden EU-Bezügen auch Schweizer Anbieter und Betreiber betreffen. Für die Verwaltung entscheidend: Die einsetzende Behörde bleibt für die konkrete Anwendung verantwortlich. Sie muss deren Risiken beurteilen, den Betrieb überwachen und bei Problemen eingreifen können.
Prof. Dr. Nadja Braun Binder, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Basel, bestimmte das nutzbare Potenzial von KI als Schnittmenge des Machbaren, Zulässigen und Vertrauenswürdigen. Besonders geeignet seien repetitive, gut strukturierbare Aufgaben. Hürden beim Übergang vom Pilotprojekt in den Regelbetrieb lägen häufig bei Daten, Organisation und Rechtssicherheit. Entscheidend ist, welche Folgen ein KI-Ergebnis hat: Ein Textentwurf zur internen Orientierung ohne unmittelbare Rechtsfolgen hat eine andere Tragweite als ein KI-gestütztes Schreiben, das etwa die Ablehnung eines Baugesuchs begründet und damit Rechte Betroffener berührt. Sie bezog auch vollautomatisierte Entscheide ein: Je stärker KI verbindliche Entscheide prägt, desto höher sind die Anforderungen an Rechtsgrundlage, Transparenz und Kontrolle. Gleichzeitig müsse man nicht alles von Menschen prüfen lassen. Rechtssicherheit ermöglicht so erst die verlässliche Nutzung der Potenziale.
Akt 2 – Praxisprüfungen: Wenn Zielkonflikte konkret werden
In der von Dr. Kathrin Arioli, Staatsschreiberin des Kantons Zürich, moderierten Praxisrunde mit Vertretungen von Bund, Kantonen und «egovpartner» wurde die Umsetzung von KI konkret. Wiederholt kam die Forderung auf, über einzelne Pilotprojekte hinauszukommen. Dafür braucht es gemeinsame Ziele, klare Prioritäten und eine bewusst breit angelegte Zusammenarbeit. Dazu gehören der frühe Einbezug von Fachbereichen, Technik und Führung sowie der Austausch über Verwaltungsgrenzen hinweg und mit externen Partnern. Der Nutzen muss erkennbar sein: Welche Arbeit wird einfacher, welche Leistung für die Bevölkerung besser? Gemeinsam nutzbare KI-Plattformen sollen verhindern, dass jede Verwaltung eine eigene Infrastruktur aufbaut. Weil KI Führungssache ist, brauchen auch politische Entscheidungsträger genügend Verständnis von KI, um Potenziale und Risiken beurteilen zu können.
Die Runde unter der Leitung von Barbara Hübscher, Generalsekretärin des Eidgenössischen Finanzdepartements, befasste sich mit den Auswirkungen von KI auf das Personal und vertiefte diese Kompetenzfrage. Rahel von Kaenel, Direktorin des Eidgenössischen Personalamtes, beschrieb KI als bereits verbreitetes persönliches Hilfsmittel. Fachkenntnis und menschliches Urteilsvermögen bleiben zentral; die wachsenden Weiterbildungsbedürfnisse treffen allerdings auf begrenzte Ressourcen. Philippe Voirol vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) verwies auf sich rasch verändernde Berufsbilder und eigene KI-Umgebungen, in denen Verwaltungsdaten geschützt verarbeitet werden können. Sichere Werkzeuge und die Fähigkeit der Mitarbeitenden, ihre Ergebnisse zu beurteilen, müssen zusammen entwickelt werden. Aus dem Publikum kam die Frage, wie auch Gemeinden mit knappen Ressourcen diese Kompetenzen aufbauen können. Nach Meinung der Experten gelingt dies nur durch enge Zusammenarbeit über die Staatsebenen hinweg.
Prof. Dr. Isabelle Wildhaber von der Universität St.Gallen hinterfragte zugleich die pauschale Forderung, immer einen Menschen als letzte Entscheidungsinstanz vorzusehen. Bei bestimmten Aufgaben könne es besser sein, wenn KI das abschliessende Ergebnis liefert. Es sei unfair, Menschen dann lediglich die Verantwortung dafür zuzuweisen. Mit leistungsfähigeren Systemen müsse deshalb auch die Verteilung der Verantwortung weitergedacht werden. Damit erhielt Braun Binders Hinweis besonderes Gewicht: Wirksame Kontrolle braucht Fachwissen, Zeit und echten Entscheidungsspielraum. Für die Führung folgt daraus, Mitarbeitende beim Lernen zu unterstützen und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Ein Verbot allein verhindert die Nutzung von KI nicht und schafft noch keinen sicheren Umgang mit ihr.
Akt 3 – Politische Synthese: Vertrauen und digitale Souveränität
Im von Thomas Reitze moderierten Schlusspodium «From Code to Culture» rückte die digitale Souveränität ins Zentrum: Wie bleibt der Staat angesichts internationaler Technologieabhängigkeiten handlungsfähig? Nationalrat Gerhard Andrey fragte, ob andere der Schweiz den Zugang zu zentralen digitalen Leistungen entziehen könnten. Als Lösungsansatz betonte er das Potenzial von Open Source: Software mit offenem Quellcode und eine Kultur der Zusammenarbeit, die Wettbewerb mit gemeinsamer Weiterentwicklung verbindet. Cornelia Diethelm, Gründerin des Centre for Digital Responsibility, verlangte eine genauere Bestimmung, wo Souveränität besonders wichtig ist. Entscheidend sei das verantwortungsvolle Handeln eines Anbieters; seine Herkunft allein reiche als Massstab für dessen Vertrauenswürdigkeit nicht aus. Eigenständigkeit beim KI-Einsatz braucht zudem einen Plan und finanzielle Mittel.
Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, stellte klar: Sein Auftrag sei es, die Menschen zu schützen, nicht die Daten um ihrer selbst willen. Er erinnerte an die Abhängigkeit von ausländischen Chips und Technologiedienstleistern. Schweizer Anbieter bräuchten Rahmenbedingungen, unter denen sie auch bei Datenpannen im internationalen Wettbewerb bestehen könnten. Dr. Melanie Kolbe-Guyot vom Statistischen Amt Basel-Stadt verband KI mit dem Anspruch, Qualität und Umfang staatlicher Dienstleistungen zu sichern. Die Verwaltung müsse die Kontrolle über ihre Daten behalten; die Kantone sollten gemeinsame Lösungen entwickeln und voneinander profitieren. Für die Leistungen und Entscheide der Verwaltung müssten auch beim KI-Einsatz Menschen einstehen. Im Podium blieb der praktische Mehrwert der Massstab: KI soll Zeit für jene Leistungen schaffen, bei denen menschlicher Kontakt und Urteilskraft besonders wichtig sind.
KI kam auch bei der Auswertung des Schlusspodiums zum Einsatz: Eine automatisierte Analyse der Mitschrift ohne Personenbezüge bündelte die Themen und zählte, wie oft bestimmte Begriffe fielen. Souveränität, Föderalismus und Datenschutz traten dabei als Schwerpunkte hervor. Die Auswertung bot zusätzliche Orientierung, wobei ihre Ergebnisse fachlich eingeordnet werden müssen: Auch ein umstrittenes Thema kann häufig genannt werden. Aus der Zahl der Nennungen allein lässt sich weder Einigkeit noch die Bedeutung einzelner Argumente ableiten.
Die drei Lehren der Herbsttagung
Tagungsleiter Lukas Bruhin schloss den Kreis: Bürokratie ist „geronnene Politik“ – ein notwendiges Übel im besten Sinn des Wortes, in der Schweiz aber effektiv und effizient umgesetzt. Aus vier Stunden Debatte destillierte er drei Lehren für eine zukunftsfähige Verwaltung:
- Mut und Bewährung: Bürokratie darf nie Selbstzweck sein. Regeln brauchen regelmässige Tauglichkeitsprüfungen; in zentralen Verfahren gilt: wenn digital, dann konsequent digital – ohne teure Doppelstrukturen.
- Öffnung & Dialog – Digitalisierung ist ein Hebel, aber nicht das Allheilmittel. Entscheidend sind ko-kreative Prozesse der Gesetz- und Verordnungsgebung, die Praxiswissen früh einbinden (gutes Beispiel: dialogische Entwicklung der KI-Regulierung).
- Verwaltung als Ermöglicher – Statt nur zu kontrollieren, hilft die Verwaltung Lösungen zu finden: regelbasiert und zugleich lösungsorientiert. Dass das geht, zeigen auch hochregulierte Bereiche – bis hin zu Behörden wie Swissmedic. Dies setzt aber Führung voraus und Verantwortungsübernahme durch die Führungspersonen.
Der rote Faden der Herbsttagung
Zum Abschluss griff Lukas Gresch, Leiter des SGVW-Programmausschusses, das atemberaubende Entwicklungstempo auf: Wie gehen wir damit um? Aus den Referaten und Diskussionen lassen sich drei Lehren für die Verwaltung verdichten:
- Nutzen klären: Priorität haben Anwendungen, die Routinearbeit verringern und Leistungen verbessern. Dazu gehören klare Ziele, überprüfbare Wirkung und der Mut, Vorhaben zu beenden.
- Kontrolle ermöglichen: Die verantwortliche Behörde muss KI-Ergebnisse prüfen und Fehler korrigieren können. Dafür brauchen Mitarbeitende Fachwissen, Zeit und Handlungsspielraum; Weiterbildung und Führung gehören zur Einführung von KI.
- Gemeinsam handlungsfähig werden: Zusammenarbeit über Fach- und Behördengrenzen hinweg ermöglicht es, Erfahrungen zu teilen und gemeinsame Infrastrukturen aufzubauen. Die Verwaltung muss dabei den Zugang zu wichtigen Leistungen und die Kontrolle über ihre Daten sichern.
Was bleibt?
Die Leitfrage «Prompt oder Paragraf?» führt zur Gestaltungsaufgabe einer lernfähigen Verwaltung. Sie muss Nutzen erkennen, Grenzen setzen und ihre Entscheidungen erklären können. Künstliche Intelligenz entfaltet ihren Wert dort, wo die Verwaltung urteilsfähig bleibt, Fehler erkennen und korrigieren kann und Menschen durch ihren Einsatz besser unterstützt werden
Ein besonderer Dank gilt den Referent:innen und Diskutant:innen sowie allen Teilnehmenden, die durch ihre Beiträge und Fragen die Tagung bereichert haben.
Tagungspartner
Wir danken unseren Partnern Die Post, Fabasoft Schweiz, KPMG, Microsoft, Novo Business, dem Smart Government Lab der Universität St. Gallen,der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften und dem Institut für Verwaltungs-Management (ZHAW) für Ihre Unterstützung!







Partner der SGVW
Impressionen
Präsentationen
- Rede Bundekanzler Viktor Rossi
- Präsentation 1 – Dr. Susanne Kuster
- Präsentation 2 – Prof. Dr. Nadja Braun Binder

